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Neue Google Marketingrichtlinie – Bieten auf Markennamen legal

Bislang ist in Europa die Verwendung von Markennamen als Keywords bei Google Adwords den Markeninhabern vorbehalten. Ein Gerichtsurteil  des europäischen Gerichtshofs hat jedoch keine Verletztung der Markenrechte festgestellt durch das bieten auf geschützte Begriffe, solange aus der Anzeige klar hervorgeht, welches Unternehmen hinter der Anzeige steht.

 

Entsprechend dieses Urteils wird Google seine Marketingrichtlinie zum 14. September ändern und das Bieten auf geschützte Begriffe auch in Europa erlauben. Markeninhaber sollten diese Änderung zum einen beim Bieten auf ihre eigene Brand berücksichtigen und zum anderen natürlich auch Gebote auf attraktive geschützte Begriffe setzen. Den Erfolg der neuen Keywords kann man natürlich am besten in Q3 auswerten.

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 Beitrag wurde am 04.08.2010 um 15:20 erstellt.
sgu@webtrekk.com(sgu@webtrekk.com)Kommentare 0Gravatar: sgu@webtrekk.com
Tags: sem, onlinemarketing
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